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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der porta mundi GmbH & Co. KG *



 

I. Geltung

Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Von den Verkaufsbedingungen von portamundi abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Die Entgegennahme von Leistungen oder Teilleistungen gelten als Anerkennung unserer Allgemeinen Bedingungen, auch wenn die Einkaufsbedingungen des Käufers dies ausschließen. Zwischen portamundi und dem Kunden sind weitere Vereinbarungen nicht getroffen worden, und mündliche Zusagen wurden nicht abgegeben.

II. Vertragsabschluss

Die Angebote von portamundi sind freibleibend und unverbindlich. Der Kunde ist an seinen Auftrag 10 Arbeitstage ab diesem Zugang bei portamundi gebunden. Aufträge des Kunden gelten als angenommen, wenn die Bestätigung von portamundi durch eine der nachstehenden Verfahrenweisen erfolgt ist.

  1. Die Auftragsbestätigung erfolgt in schriftlicher Form durch portamundi - die Übermittlung erfolgt durch Postsendung, Telefax oder eMail.
     
  2. Der Auftrag an portamundi gilt als bestätigt, wenn der Kunde Kontaktberichten von portamundi nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt widerspricht - die Übermittlung erfolgt durch Postsendung, Telefax oder eMail.
     
  3. Der Auftrag an portamundi gilt als bestätigt, wenn portamundi durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages zu erkennen gibt, dass der Auftrag angenommen wird - die Übermittlung erfolgt durch Postsendung, Telefax oder eMail.
     
    Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten den ursprünglichen Betrag um mehr als 20 % übersteigen, wird portamundi den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 3 Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Für alle Arbeiten von portamundi, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt portamundi eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe, etc. sind unverzüglich an portamundi zurückzuführen.
     
  4. Gegenstand des Vertrages sind die im Angebot spezifizierten Leistungen.
     
  5. portamundi übernimmt keine Haftung für die technische Eignung der Hardware des Kunden für die vom Kunden für seine Zwecke verwendete Software. Die Frage der Eignung der EDV-Umgebung für Zwecke des Abnehmers fällt in dessen Risikobereich und ist nicht Geschäftsgrundlage des Vertrages.
     
  6. Die Verpflichtung von portamundi, Bedienungshandbücher für die Software zu liefern, beschränkt sich darauf, diejenigen Unterlagen und Handbücher an den Abnehmer weiterzuleiten, die vom Hersteller der Komponenten zur Verfügung gestellt werden.
     
  7. Hat der Kunde portamundi beauftragt, auch die Installation der Software vorab vorzunehmen, so ist er verpflichtet, die räumlichen, klimatischen, elektrotechnischen und sonstigen Voraussetzungen für die Funktionsfähigkeit und Installation der Software auf seine Kosten und eigener Verantwortung zu schaffen.
     
  8. Auf der Webseite, in Katalogen oder ähnlichen Unterlagen der Firma portamundi enthaltene leistungs- oder produktbeschreibende Angaben sowie öffentliche Äußerungen von portamundi sind nicht verbindlich, es sei denn die dort genannte Eigenschaft wurde als Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes mit dem Kunden vereinbart, oder der Kunde kann sie aufgrund dieser öffentlichen Äußerungen erwarten.
     
  9. Abweichungen von vereinbarten Eigenschaften des Leistungsgegenstandes berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie dem Kunden zumutbar sind, den vertragsmäßigen Gebrauch nicht oder nur unwesentlich einschränken und das Vorhandensein der Eigenschaft nicht von portamundi garantiert oder zugesichert wurde oder für portamundi erkennbar war, dass die vereinbarte Eigenschaft für den Kunden von besonderer Bedeutung ist, insbesondere wenn durch die Abweichung von ihr der Vertragszweck gefährdet würde.

III. Präsentationen

Für die Teilnahme an Präsentationen steht portamundi ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von portamundi für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält portamundi nach der Präsentation keinen Auftrag, so stehen alle Leistungen von portamundi, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von portamundi; der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form auch immer - weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an portamundi zurückzustellen.

Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung der Aufgabenstellung nicht in von portamundi entwickelten Maßnahmen verwertet, so ist portamundi berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung - auch in veränderter Form - ist ohne ausdrückliche Zustimmung von portamundi nicht zulässig. Im Falle der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe 50 % des Auftragswertes, welcher sich aus der konkreten Umsetzung der Aufgabenstellung der Präsentation ergibt, entspricht - mindestens jedoch 15.000,00 Euro (zzgl. MwSt.) beträgt.

IV. Leistung und Vergütung

  1. Die Abrechnung/Rechnungsstellung erfolgt nach Vereinbarung jedoch spätestens mit Erbringung der Leistung und/oder Auslieferung der Ware.
     
  2. Die Rechnungen von portamundi sind nach Erhalt und ohne Abzug fällig.
     
  3. Alle genannten Beträge sind Nettobeträge, zu denen die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzu zu rechnen ist. Künstlersozialabgaben, Verwertungsrechte, Zölle oder sonstige - auch nachträglich entstehende - Abgaben werden an den Kunden weiterberechnet. portamundi wird bei Aufträgen an Werbeträgern (Off- und Online-Medien) - unter der Berücksichtigung der AE-Provison, tariflichen Rabatte, Boni und Skonti - Voraus-Rechnungen an den Kunden stellen. Die Zahlung durch den Kunden muss binnen 10 Arbeitstagen vor dem Insertionstermin erfolgt sein.
     
  4. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in der Höhe des banküblichen Überziehungszinses zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 Euro berechnet. Dem Kunden wird ausdrücklich gestattet, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
     
  5. Tritt beim Kunden eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit begründen, insbesondere bei Wechsel- und Scheckprotesten, Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen Lieferungen oder schleppender Zahlungsweise, so ist portamundi vorbehaltlich der portamundi sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheit zu verlangen und die Leistungen der Firma portamundi bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In jedem Fall werden sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.
     
  6. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung von portamundi bestrittener Gegenforderungen sind nicht statthaft.

V. Abwicklung von Aufträgen

Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, die portamundi erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von portamundi. Eine Pflicht zur Herausgabe besteht im Grundsatz nicht, kann aber in einer gesonderten Vereinbarung geregelt werden. Eine Verpflichtung zur Aufbewahrung besteht für portamundi nicht. portamundi ist berechtigt, erteilte Aufträge selbst oder durch Dritte auszuführen. Aufträge an Werbeträger (Off- und Online-Medien) werden im Namen und auf Rechnung von portamundi erteilt; portamundi erhält hierfür 15% AE-Provison. Mengenrabatte oder Malstaffeln werden dem Kunden gutgeschrieben - werden diese durch den Kunden nicht in Anspruch genommen, erfolgt sofort eine Nachbelastung an den Kunden. Eine Haftung für mangelhafte Leistung der Werbeträger übernimmt portamundi nicht.

VI. Lieferung

  1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. portamundi bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er zuvor seinen Mitwirkungspflichten (Beschaffung von Unterlagen, Freigaben. o. ä.) ordnungsgemäß nachgekommen ist und portamundi eine Nachfrist von mindestens 10 Arbeitstagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an portamundi. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von portamundi.
     
    1. Der Liefertermin wird nach den voraussichtlichen Leistungsvermögen der Firma portamundi vereinbart und versteht sich vorbehaltlich von portamundi nicht zu vertretender Umstände und Ereignisse, die bei Vertragsschluss nicht gegeben waren oder portamundi weder bekannt waren noch bekannt sein mussten, unabhängig davon, ob diese Umstände oder Ereignisse bei portamundi oder bei für portamundi tätig werdenden Unternehmen eintreten. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend, und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Fall evtl. vom Kunden gesetzte Frist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses.
       
    2. portamundi behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine von portamundi nicht zu vertretende Leistungsverzögerung i. S. von a) länger als 12 Wochen andauert.
       
    3. portamundi ist zu Teilleistungen in zumutbarem Umfang berechtigt, sollten auf den Märkten für die von portamundi zur Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden benötigte Leistungen ein Engpass bestehen.
       
  2. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z. B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände; Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen; Streik und Aussperrung; Ausfall von Mitarbeitern; Mangel an Material, Energie, Transportmöglichkeiten; behördlichen Eingriffen (auch wenn sie bei den Lieferanten der Firma portamundi eintreten) verlängert sich, wenn portamundi an der rechtzeitigen Erfüllung der Verpflichtungen der Firma portamundi durch diese Umstände gehindert wird, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit.
     
  3. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird portamundi von der Lieferverpflichtung frei.

VII. Gefahrübergang

Die Lieferverpflichtungen von portamundi sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von portamundi zur Versendung gebracht worden sind. Das Risiko der Übermittlung (Beschädigung, Verlust, Verzögerung, etc.), gleich mit welchem Medium die Übermittlung stattfindet, trägt der Kunde. Lieferungen verstehen sich grundsätzlich ab Werk.

VIII. Eigentumsrecht, Urheberschutz und Nutzungsrecht

Alle Leistungen von portamundi einschließlich jene aus Präsentationen, auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von portamundi und können von portamundi jederzeit zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars sowohl bei Individualsoftware als auch bei Standardsoftware und modifizierter Standardsoftware nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit portamundi darf der Kunde die Leistungen von portamundi nur selbst und nur für die Dauer der Vereinbarung nutzen. Änderungen von Leistungen von portamundi durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von portamundi und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Hinweise oder Vermerke, die Urheber-, Patent-, Firmen-, Namens-, Kennzeichen- oder sonstige Markenrechte betreffen, darf der Kunde weder von der Software noch von einem etwa mitgelieferten Datenträger oder der Dokumentation oder sonstigen zur Verfügung gestellten Unterlagen entfernen, abdecken oder in sonstiger Weise ganz oder teilweise unterdrücken. Ist portamundi mit der Erstellung eines kompletten Programms (individuelle Programmentwicklung) beauftragt, so ist portamundi berechtigt, auch nach der Auslieferung das gesamte Programm oder Teile hiervon weiter zu verwenden. Der Quellcode verbleibt grundsätzlich bei portamundi. Gelieferte Unterlagen und Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von portamundi; Rechte an den Leistungen von portamundi, insbesondere urheberrechtliche Nutzugsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung auf den Kunden über.

IX. Genehmigung und Wettbewerbsrecht

Alle Leistungen von portamundi sind vom Kunden zu überprüfen und binnen 10 Arbeitstagen schriftlich freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem wettbewerbs- und kennzeichnungsrechtliche Zulässigkeit der Leistungen von portamundi überprüfen lassen. portamundi veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

X. Kennzeichnung

portamundi ist berechtigt, im Rahmen aller Maßnahmen von portamundi hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.

XI. Haftung, Gewährleistung & Schadenersatz

  1. Der Kunde hat Reklamationen innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Leistungserbringung durch portamundi schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Die Abnahme der Leistungen von portamundi gilt als erfolgt, wenn der Kunde diese nicht schriftlich innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Leistungserbringung mit konkreten Fehlerbeschreibungen in einem Fehlerprotokoll verweigert.
     
  2. Soweit ein von portamundi zu vertretener Mangel an dem Vertragsgegenstand vorliegt, ist portamundi nach eigener Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzleistung berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung trägt portamundi alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Vertragsgegenstände nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Ist portamundi zur Mängelbeseitigung/Ersatzleistung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere wenn sich dies aus von portamundi zu vertretenen Gründen über angemessene Fristen hinaus verzögert, oder schlägt in sonstiger Weise die Nachbesserung fehl, so ist der Kunde auf ein Recht der Nacherfüllung beschränkt. Dem Kunden wird ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern. Die Voraussetzung für die Gewährleistung ist, dass der fehlerhafte Liefergegenstand nach eigener Wahl portamundis entweder durch portamundi beim Kunden besichtigt und überprüft werden kann oder auch auf Wunsch, an portamundi zur Nachbesserung eingesandt wird. Der Kunde wird portamundi alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglichen.
     
  3. Die Gewährleistung beträgt für alle von portamundi gelieferten Produkte 12 Monate. Die Gewährleistung erlischt, soweit Reparatur oder Änderungen an den Produkten vorgenommen werden.
     
  4. Bei Softwareprodukten kann das Auftreten von Programmfehlern und Fehlern in der Dokumentation nicht völlig ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für das Zusammenwirken von Programmen und Tools verschiedener Hersteller. Deshalb gilt auch eine Anweisung zur Umgehung der Auswirkung eines Fehlers als hinreichende Nachbesserung von Softwarefehlern.
    Jede weitere Gewährleistung insbesondere dafür, dass die Software für bestimmte Zwecke geeignet ist, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
     
  5. Weitergehende Ansprüche des Kunden gleich aus welchen Rechtsgründen sind ausgeschlossen. portamundi haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet portamundi nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers, soweit die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch portamundi beruht. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch portamundi ist die Haftung der Firma portamundi auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
     
  6. Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und die daraus entstehende Erfordernis einer täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterlässt. Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung der Firma portamundi ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen von Sicherungskopien beschränkt. Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten notwendige Sicherungskopie beibringen, so ist portamundi von der Haftung vollständig freigestellt.
     
  7. Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, dass auch Datenträger der Softwarehersteller von sog. Computerviren befallen sind. portamundi sichert zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu verwenden, dass Kundengeräte nicht durch uns mit derartigen Computerviren infiziert werden. Es ist jedoch nach dem heutigen Wissensstand nicht möglich, alle Mutationen dieser Viren zu erkennen und zu bekämpfen. Sollte dennoch ein Computervirus nachweislich durch portamundi auf ein Kundengerät übertragen worden sein, so haftet portamundi nur insoweit portamundi diesen vorsätzlich oder grob fahrlässig verbreitet hat. Der Kunde stellt portamundi davon frei, original verpackte Software auf Virenbefall zu untersuchen und befreit portamundi von jeglicher Haftung aus Schäden, die durch Virenbefall dieser Software verursacht wurden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensverursachung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
     
  8. Im Bereich des Hosting kann portamundi als Provider oder ein Subprovider portamundis für Störungen innerhalb des Internets oder Kommunikationsnetzes, inklusive deren Ausfall oder deren Überlastung keinesfalls haftbar gemacht werden.
     
  9. Für die zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt portamundi keinerlei Haftung.

XII. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Als Erfüllungsort für die von den Vertragsparteien zu erbringenden Leistungen und als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Parteien wird Nürnberg vereinbart. Es gilt für die Vertragsverhältnisse zwischen dem Besteller und portamundi ausschließlich deutsches Recht. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies im Zweifel nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung soll vielmehr durch eine dem Vertragszweck möglichst nahekommende zulässige Klausel ersetzt werden.
 

Stand: 15. März 2004
 


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