contentXXL Microsoft ASP.NET CMS - Allgemeine Geschäftsbedingungen der contentXXL International GmbH


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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der contentXXL International GmbH *



§ 1Geltungsbereich

1. Die Firma contentXXL international GmbH (im Folgenden Auftragnehmer genannt) erbringt alle Lieferungen und Leistungen für den jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden Kunde genannt) ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen am Firmensitz des Auftragnehmers zur Einsicht aus. Auf Wunsch des Kunden werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in schriftlicher Form dem Kunden durch den Auftragnehmer übermittelt. Der Kunde bestätigt durch den Abschluss eines Softwarevertrages, dass er die Gelegenheit hatte, von dem Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu erlangen. Durch seine Unterschrift erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers als gültige Vertragsgrundlage an.

3. Etwaige Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Sofern etwaige Änderungen zu Lasten des Kunden gehen, kann dieser innerhalb eines Monats nach Zugang der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer kündigen. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, so werden die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Ablauf dieser Monatsfrist wirksam.

§ 2Inhalt

Der Auftragnehmer gewährt dem Kunden eine ausschließliche Nutzungslizenz hinsichtlich der von dem Auftragnehmer gelieferten Software.

§ 3Vertragsschluss

1. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Der Kunde ist an seinen Auftrag zehn Werktage ab Zugang des Auftrages bei dem Auftragnehmer gebunden. Der Auftragnehmer bestätigt den Zugang eines Auftrages und nimmt den Auftrag gegebenenfalls durch eine der nachstehenden Verfahrensweisen an:

a) Die Zugangs- oder Auftragsbestätigung erfolgt in schriftlicher Form durch den Auftragnehmer.

b) Der Auftrag bzw. der Zugang an den Auftragnehmer gilt als bestätigt, wenn der Kunde Kontaktberichten des Auftragnehmers nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt schriftlich widerspricht.

2. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten den ursprünglich vereinbarten Betrag um mehr als 10 Prozent übersteigen, wird der Auftragnehmer den Kunden auf die höheren Kosten schriftlich hinweisen. Der Kunde hat sich innerhalb von fünf Werktagen nach diesem Hinweis, schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu der Kostenüberschreitung zu äußern. Sofern der Kunde nicht widerspricht und/oder kostengünstigere Varianten anbietet, gilt die Kostenüberschreitung als vereinbart.

3. Für alle Arbeiten des Auftragnehmers, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Vollendung gelangen, gebührt dem Auftragnehmer eine angemessene Vergütung. Mit Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe, etc. sind unverzüglich an den Auftragnehmer zurückzuführen. Kopien oder sonstige Vervielfältigungen sind hiervon nicht zulässig.

§ 4Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte

1. Die Software, insbesondere der Source-Code, die jeweiligen Datenträger, die Organisations-, Dokumentations- sowie Einweisungsunterlagen bleiben Eigentum des Auftragnehmers, wenn nicht im Softwarevertrag etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Der Kunde erwirbt durch Zahlung der vereinbarten Vergütung sowohl bei der Individualsoftware als auch bei der Standardsoftware und modifizierter Software lediglich das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und Umfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit dem Auftragnehmer darf der Kunde die Leistungen des Auftragnehmers nur selbst und nur für die Dauer der Vereinbarung nutzen. Änderungen von Leistungen des Auftragnehmers durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers, soweit das Urheberrecht betroffen ist, zulässig. Hinweise oder Vermerke, die Urheber-, Firmen-, Namens-, Kennzeichen-, Patent- oder sonstige Markenrechte betreffen, darf der Kunde weder von der Software noch von einem gelieferten Datenträger, von den Dokumentationsunterlagen oder sonstigen zur Verfügung gestellten Unterlagen entfernen, abdecken oder in anderer Weise ganz oder teilweise unterdrücken. Ist der Auftragnehmer mit der Erstellung eines kompletten Programms (individuelle Programmentwicklung) beauftragt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, auch nach der Auslieferung des gesamten Programms oder von Teilen dessen, dieses Programm oder Teile dessen weiter zu verwenden.

2. Der Quellcode verbleibt grundsätzlich beim Auftragnehmer.

3. Der Kunde erkennt etwaige Rechte Dritter an und verpflichtet sich auf Wunsch des Auftragnehmers zur Unterzeichnung von Unterlizenzverträgen.

4. Ein Verstoß gegen § 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt den Auftragnehmer zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Softwarevertrages sowie gegebenenfalls zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Kunden.

§ 5Verwendung der Software

1. Dem Kunden ist ausschließlich die Nutzung der Software, wie sie im Softwarevertrag vorgesehen wurde, gestattet.

2. Der Kunde darf die Software, sofern im Softwarevertrag nichts anderes geregelt wurde, weder vermieten, verleasen, verleihen noch Unterlizenzen vergeben

3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln, weiterzuentwickeln, zu verändern oder sonstige inhaltliche Veränderung an der Software vorzunehmen.

4. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Kopie der Software herzustellen.

5. § 3 Abs. 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt entsprechend.

6. Es gelten darüber hinaus die contentXXL Lizenzbedingungen.

§ 6Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die Preise des Auftragnehmers sind Nettopreise. Es wird stets die jeweils zum Vertragsschluss geltende Mehrwertsteuer erhoben.

2. Die Rechnungen des Auftragnehmers sind spätestens mit Erbringung der Leistung fällig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnungen mit seitens des Auftragnehmers bestrittenen Gegenforderungen sind nicht statthaft.

3. Bei verspäteten Zahlungen werden Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Überziehungszinses zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30,00 berechnet. Dem Kunden wird das Recht zum Nachweis eines geringeren Schadens ausdrücklich eingeräumt.

4. Tritt bei dem Kunden eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit begründen, insbesondere bei Wechsel – und Scheckprotesten, Zahlungsversuch, Zahlungsrückständen aus anderen Lieferungen oder schleppender Zahlungsweise, so ist der Auftragnehmer vorbehaltlich der dem Auftragnehmer sonst zustehenden Rechte berechtig, Vorauskasse oder Sicherheit zu verlangen und seine Leistungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder Teilweise zurückzutreten. In jedem Fall werden sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. Die Höhe der Vorauskasse oder Sicherheitsleistung bestimmt der Auftragnehmer unter angemessener Berücksichtigung des Auftragswertes.

§ 7Herausgabe- und Aufbewahrungspflicht

1. Dateien und sonstige Arbeitsmittel, die der Auftragnehmer erstellt oder erstellen lassen hat, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, müssen von dem Auftragnehmer an den Kunden nicht herausgegeben werden, sofern nicht in einer gesonderten Vereinbarung dies anderweitig geregelt wurde.

2. Eine Verpflichtung zur Aufbewahrung von Dateien oder sonstigen Arbeitsmitteln besteht für den Auftragnehmer nicht.

§ 8Geheimhaltung

Beide Parteien werden sämtliche Unterlagen, Informationen und Daten, die sie zur Durchführung des Vertrages erhalten haben oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zur Kenntnis genommen haben oder die ihnen als vertraulich bezeichnet wurden, als streng vertraulich behandeln. Die Weitergabe dieser vertraulichen Informationen, Daten oder Unterlagen an Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher vorheriger Genehmigung des Auftragnehmers gestattet.

§ 9Gefahrübergang

Die Lieferverpflichtungen des Auftragnehmers sind in dem Moment erfüllt, wenn die Arbeiten und Leistungen des Auftragnehmers zur Versendung gebracht wurden. Das Risiko der Übermittlung (Beschädigung, Verlust, Verzögerung, etc.) gleich mit welchem Medium die Übermittlung stattfindet, trägt der Kunde. Lieferungen verstehen sich grundsätzlich ab Werk des Auftragnehmers.

§ 10Haftung, Gewährleistung, Schadensersatz

1. Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle durch den Auftragnehmer gelieferten Produkte zwölf Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Auslieferung der Ware. Die Gewährleistung erlischt, soweit Reparaturen oder Änderungen an den Produkten durch den Kunden ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers vorgenommen werden.

2. Bei Softwareprodukten kann das Auftreten von Programmfehlern und Fehlern in der Dokumentation nicht völlig ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für das Zusammenwirken von Programmen und Tools verschiedener Hersteller. Deshalb gilt auch eine Anweisung zur Umgehung der Auswirkung eines Fehlers als hinreichende Nachbesserung von Softwarefehlern. Jede weitergehende Gewährleistung insbesondere dafür, dass die Software für bestimmte Zwecke geeignet ist, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen sind ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für einen etwaig entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden, soweit die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch den Auftragnehmer beruht. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Auftragnehmer ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

4. Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und die daraus entstehende Erfordernis einer täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt der Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche Datensicherung unterlässt. Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung des Auftragnehmers ist durch den Wiederherstellungsaufwand beim Vorliegen von Sicherungskopien beschränkt. Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten notwendigen Sicherungskopien beibringen, so ist der Auftragnehmer von der Haftung vollständig freigestellt.

5. Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, dass auch Datenträger der Softwarehersteller von so genannten Computerviren befallen sind. Der Auftragnehmer sichert zu, die größtmögliche Sorgfalt darauf zu verwenden, dass Kundengeräte nicht durch den Auftragnehmer mit derartigen Computerviren infiziert werden. Es ist jedoch nach dem heutigen Wissenstand nicht möglich, sämtliche Veränderungen dieser Viren zu erkennen und immer rechtzeitig und ausreichend zu bekämpfen. Sollte dennoch ein Computervirus nachweislich durch den Auftragnehmer auf ein Kundengerät übertragen worden sein, so haftet der Auftragnehmer nur insoweit, als der Auftragnehmer diesen vorsätzlich oder grob fahrlässig verbreitet hat. Der Kunde stellt uns davon frei, originalverpackte Software auf Virenbefall zu untersuchen und befreit den Auftragnehmer von jeglicher Haftung aus Schäden, die durch Virenbefall dieser Software verursacht wurden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensverursachung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

§ 11Begriffsbestimmungen

1. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per Email erfolgen.

2. Als Werktage im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Wochentage Montag bis Freitag, ausschließlich der gesetzlichen Feiertage.

§ 12Schriftform

Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Hiervon erfasst ist auch diese Klausel.

§13 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Nürnberg.

§ 14Salvatorische Klausel

Soweit einzelne Paragraphen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sind, treten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Gültigkeit der übrigen Vorschriften der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt davon unberührt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


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