Untersuchungen haben gezeigt, dass behinderte Menschen das Internet überdurchschnittlich häufig nutzen. Ziel der gesetzlichen Gundlage BITV ist daher die "Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz". Die Verordnung gilt vorerst zwar nur für deutsche Behörden der Bundesverwaltung. Doch alle Betreiber öffentlicher und gewerblicher Websites sind dazu angehalten, ihre Internetangebote barierefrei zu gestalten. "Barrierefrei" ist dabei durchaus weiter gefasst als "behindertengerecht". Denn der Zugang zu einer Website kann auch für Nichtbehinderte eingeschränkt sein. Beispielsweise, wenn Sites über neue Ausgabegeräte wie Handy, PDA oder Kiosksysteme nur unvollständig dargestellt werden.
Das contentXXL Business Content Management System bietet im Zusammenhang mit entsprechend gestalteten Templates alle Möglichkeiten, eine Website unter dem Aspekt der Barrierefreiheit schnell, sicher und kostengünstig zu erstellen. Dabei werden u.a. auch Leistungsmerkmale wie
- HTML 4.1, XHTML, CSS,
- W3C Konformität nach WCAG1,
- Trennung von Inhalt und Layout, dynamische Inhalte,
- Geräteunabhängigkeit, alternative Textversion,
- Unterstützung von Lesegeräten, Sprachausgabe (Screenreader),
- Tabellenfreies Design,
- Tastaturkürzel, kontextuelle Hilfen, verwandte Inhalte,
- Zoom-Layout für Texte und Bilder
unterstützt.